REISENAUER& SOHN
Unternehmensberatung

Festpreisangebot
Preise
Durchführung der Beratung
Förderfähigkeit der Beratung
Beratungsergebnis
Mein Festpreisangebot ist gestaffelt nach den Unternehmensumsätzen, da erfahrungsgemäß der Beratungsumfang mit dem Geschäftsumfang stark zunimmt. Mein Angebot gilt nicht für Kommissionärs- und Agenturumsätze (z.B.: Reisebüros). Hier bedarf es bei der Angebotserstellung einer gesonderten Prüfung, da der Umsatz nicht in jedem Fall ein Indiz für den zu erwartenden Geschäftsumfang darstellt. Dies ausgenommen gelten folgende Beratungssätze (jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer):
Erstberatung Folgeberatung
bis 500.000 € Jahresumsatz 1.500 € 350 €
bis 750.000 € Jahresumsatz 2.000 € 500 €
bis 1.000.000 € Jahresumsatz 2.500 € 650 €
bis 1.300.000 € Jahresumsatz 3.000 € 800 €
bis 1.800.000 € Jahresumsatz 3.600 € 950 €
bis 2.600.000 € Jahresumsatz 4.300 € 1.100 €
bis 3.200.000 € Jahresumsatz 5.100 € 1.300 €
bis 4.000.000 € Jahresumsatz 6.000 € 1.500 €
Selbstverständlich werden meine Beratungssätze im Einzelfall den individuellen Bedürfnissen des zu betreuenden Unternehmens angepasst.Die Erstberatungssätze (Analysephase) beinhalten die Anfahrtsstrecke sowie die Reisezeit für einen Beratungstag. Insoweit werden folglich weder Spesen noch Reisezeiten in Rechnung gestellt.Die Folgeberatungssätze sind Monatspauschalen, die die gesamte betriebswirtschaftliche Betreuung inclusiv der Umsetzung der in der Analyse gemeinsam erarbeiteten Maßnahmen, sowie eventuell anfallende Bankgespräche beinhalten und für mindestens 12 Monate bindend sind. Für die Anfahrtsstrecke berechne ich 0,75 €/km, jedoch keine Reisezeiten.
Die Beratung wird in wesentlichen Teilen in den Betriebsräumen des Unternehmens durchgeführt und umfasst die nachfolgend erläuterten Bestandteile. Vor Beginn der Beratung wird dem Unternehmen ein vorbereiteter Ordner übergeben, der eine Checkliste (siehe Anlage) über die vor Beratungsbeginn zusammenzutragenden Unterlagen sowie die Einteilungsfächer für diese Unterlagen enthält. Der Unternehmer verpflichtet sich, bis zum Beratungsbeginn diese Unterlagen beschafft zu haben. Anschließend beginnt die Beratung wie folgt:
a) Analyse und Gesprächsphase
In Abhängigkeit von der Größenordnung und des Fachbereichs des Unternehmens werden betriebswirtschaftliche Analysen des vorgelegten Materials durchgeführt. In der Regel sind folgende Analysephasen zu durchlaufen:
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Analyse von bis zu vier Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnung; ersatzweise der letzten betriebswirtschaftlichen Auswertung;
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Berücksichtigung der letzten betriebswirtschaftlichen Auswertung des laufenden Jahres;
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Ermittlung der betrieblichen Produktivfaktoren (z.B.: produktive Stunden)
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Aufnahme der betrieblichen Finanzierung mit Konditionen
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Ermittlung der überlassenen Sicherheiten
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Führen eines Unternehmergesprächs, ggf. auch mit leitenden Mitarbeitern;
b) Auswertungs- und Berichtsphase
Die zweite Beratungsphase wird i.d.R. ebenfalls in den Betriebsräumen des Unternehmens unter Hinzuziehung mir zugänglicher Informationen durchgeführt und umfasst folgende Bestandteile:
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Auswertung der in der Analysephase gesammelten Erkenntnisse;
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Einbeziehung von zusätzlichen Informationen wie Branchen- und Erfahrungswerten
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Beurteilung der vorgefundenen betrieblichen Situation unter Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätsgesichtspunkten;
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Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen zur Verbesserung der Situation, ggf. mit Verweis auf den Bedarf an vertiefenden Analysen und Beratungen;
Beispiele:
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konkrete Vorschläge für eine zielgerichtete Aufbereitung des Rechnungswesens,
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Hinweise zu sinnvollen Organisationsveränderungen, ...
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Erarbeitung einer Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschau aufgrund der mir vorgelegten Zahlen und Informationen unter Einbeziehung der vorgeschlagenen Maßnahmen;
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Aufstellung eines Kapitalbedarfsplans sowie eines Kapitalherkunftsplans.
c) Ergebnisbesprechung
Die Beratungsergebnisse werden anschließend in einem zu vereinbarenden Termin besprochen. An diesem Termin können je nach Einzelfall steuerliche Berater, Vertreter der finanzierenden Kreditinstitute, etc. teilnehmen. Ziel des Gesprächs sollte wiederum ein im Gespräch festgehaltener Maßnahmenkatalog sein, aus dem hervorgeht, welche Person welche Aufgabe bis wann zu erfüllen hat und wer für die Kontrolle dieser Delegation verantwortlich ist.
Das Beratungsergebnis bringt für den Unternehmer eine wesentliche Abbildung seiner betrieblichen und ggf. auch privaten Situation in Berichtsform. Darüberhinaus sind klare Maßnahmen festgehalten, die von mir mit unterschiedlicher Priorität vorgeschlagen werden. Der Beratungsbericht kann nicht nur als Kontrolle für den Erfolg begonnener Maßnahmen herangezogen werden. Er schafft darüberhinaus Vertrauen bei allen Gläubiger-Partnern des Unternehmens, die von der Durchführung, vom Ergebnis und den eingeleiteten Maßnahmen vom Unternehmen informiert werden. Besondere Priorität setze ich auf die Umsetzung der Beratungsergebnisse und bin gerne bereit, Kontroll- oder Durchführungsfunktionen zu übernehmen.
Mein Bericht für eine Erstberatung umfasst i.d.R. mindestens folgende Gliederungspunkte:
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Auftrag und Auftragsdurchführung
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Beurteilung des Status Quo
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Darstellung zu ergreifender Maßnahmen mit Hilfestellung zur konkreten Umsetzung sowie zur Vorbereitung unternehmerischer Entscheidungen
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Erwartungsrechnung unter verschiedenen Prämissen
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Rentabilitätsvorschau
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Liquiditätsvorschau
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Zusatzinformationen
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Erläuterungen hierzu
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Kapitalbedarfsplan
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Kapitalherkunftsplan
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Schlussanmerkung
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Anlagen
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Bilanzvergleichsanalysen
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G+V-Vergleichsanalysen
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Erfassungsnachweise für die Analysen
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Verdichtungsberechnungen für die Weiterverarbeitung
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Vollständigkeitserklärung
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Allgemeine Auftragsbedingungen
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Die o.g. Unternehmensberatung ist nach der Richtlinie über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen förderfähig, wobei ein Rechtsanspruch des Beratenen grundsätzlich nicht besteht. Auf Wunsch stelle ich gerne Kopien dieser Richtlinie zur Verfügung.
Gefördert werden in diesem Zusammenhang "...Beratungen über alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Probleme der Unternehmensführung.." sowie Existenzgründungsberatungen natürlicher Personen. Weitere Teilberatungen sind ebenfalls lt. Richtlinie förderfähig.
Die Förderung besteht in der Gewährung eines Zuschusses zu den dem Antragsteller vom Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten zuzüglich Auslagen und Reisekosten.
Bei Existenzgründungsberatungen beträgt der Zuschuss 50 % der Beratungskosten, maximal jedoch 1.500 €.
Bei Existenzaufbauberatungen innerhalb von zwei Jahren nach der Existenzgründung beträgt der Zuschuss 50 % der Beratungskosten, maximal 1.500 €.
Bei den übrigen allgemeinen Beratungen beträgt der Zuschuss 40 % der Beratungskosten, maximal 1.500 €.
Bei mehrfacher Inanspruchnahme dieser Zuschüsse innerhalb der Geltungsdauer dieser Richtlinie betragen die Sätze der Höchstförderung maximal 3.000 €. Beraternachlässe sind der Leitstelle zur Zuschuss Kürzung zu melden.
Anträge auf Zuschuss Gewährung müssen der jeweiligen Leitstelle bis spätestens drei Monate nach Abschluss der Beratung vollständig vorgelegt werden (Ausschlussfristen!!).